Welche Werbung als Tierarzt oder Tierheilpraktiker erlaubt ist, liest du jetzt hier im Ratgeber!
Schnell-Info: Werbung als Tierarzt und Tierheilpraktiker
- Ärzte, Tierärzte oder auch Tierheilpraktiker müssen sich bei Marketingaktivitäten an Verordnungen und Gesetze halten. Die strenge Gesetzlage wurde allerdings gelockert, sodass Werbung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.
Inhaltsverzeichnis
Darf ich als Tierheilpraktiker oder Tierarzt Werbung machen?
Kunden bzw. Patienten zu finden, ist aufgrund der Vielzahl an Praxen und Dienstleister schwieriger geworden, sodass ein effektives Praxismarketing sehr zu empfehlen ist. Du fängst an, aktiv über Marketing nachzudenken und hast dich gefragt, ob Werbung als Tierarzt oder Tierheilpraktiker überhaupt erlaubt ist?
Gut! Denn bis 2002 war vieles, was heute erlaubt ist, verboten. Inzwischen ist das ärztliche Werbeverbot ein Werberecht, wodurch Werbung nun als Tierarztpraxis möglich ist. Flyer oder Plakate in der Tierpraxis oder Inhalte auf der Website, die Informationen zu Behandlungen bereitstellen, sind erlaubt.
Auch Tierheilpraktiker dürfen Marketing betreiben, wenn sie die geltenden Gesetze (später mehr) berücksichtigen.
Ein Hinweis: Dieser Beitrag stellt kein rechtsgültiges Schreiben dar. Du handelst stets eigenverantwortlich. Im Zweifel frage einen Anwalt, welche Werbung als Tierarzt oder Tierheilpraktiker erlaubt ist.
Werbung als Tierarzt: dies ist nicht erlaubt:
- Irreführende, berufswidrige, vergleichende oder übertriebene Aussagen: Ein Satz wie „100 % heilt die Methode XY, die Erkrankung XY Ihres Hundes.“ ist bedenklich, da eine 100 % Sicherheit wohl nicht ganz richtig ist. Du darfst keine falschen Angaben über Wirkungen und Heilungschancen von Heilmethoden oder Medikamenten machen. Sei kein Marktschreier, sondern bleib sachlich.
- Fernbehandlung anpreisen: Eine Werbung, dass du aus der Ferne, also per Fernbehandlung Krankheiten heilst, ist nicht zulässig.
- Mit Krankengeschichten werben: Krankengeschichten dürfen nicht dazu verwendet werden, Leistungen zu bewerben.
- Von der Angst der Kunden profitieren: Angst auslösen mit Aussagen wie „Jetzt kaufen, sonst steigt der Preis.“ ist in vielen Branchen Standard, für Tierarztpraxen ist es nicht erlaubt, mit der Angst der Tierhalter zu spielen.
- Ortsnamen im Praxisnamen: Im Einzelfall ist es nicht erlaubt, den Ortsnamen im Praxisnamen aufzunehmen.
- Keine Dumping-Preise: Du musst dich an die Gebührenordnung für Tierärzte halten.
Diese Gesetze beachtest du besser:
- Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts
- Berufsordnungen der Landestierärztekammern
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Heilmittelwerbegesetz (HWG)
- Gebührenordnung (GOT)
Wofür sind die Gesetze gut?
Die Gesetzgebung schützt Tierhalter bzw. Tiere vor Heilmethoden ohne Wirkung. Die Preise für Behandlungen sind dank der Gebührenordnung einheitlich, sodass kein Preiskampf unter Mitbewerbern entsteht.
Wie ist das mit Werbung als Tierheilpraktiker?
Auch Tierheilpraktiker müssen sich an Gesetze halten, obwohl der Beruf nicht als Ausbildungsberuf anerkannt ist. Zwingend ist beispielsweise das Heilmittelwerbegesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzuhalten. Es ist somit wie für Tierärzte Vorsicht bei Werbeaussagen geboten.
Nicht erlaubt sind irreführende oder falsche Aussagen zu Heilmethoden oder Arzneimittel. Bleibe immer sachlich und bei der Wahrheit! Verspreche keine Wunderpille oder eine Garantie zu einem Heilmittel und erzeuge keine Angst.
Welche Werbestrategien sind effektiv?
Es gibt eine Vielzahl an Werbemöglichkeiten für Tierärzte und Tierheilpraktiker. Hier eine Auswahl:
- Printwerbung: Inserate in Zeitungen oder Flyer, Plakate oder Prospekte für den Wartebereich.
- Onlinewerbung: Werbeanzeigen bei Google oder zum Beispiel Facebook.
- Social-Media-Marketing: Z.B. mit einem Account bei Instagram Kunden auf eine persönliche Ebene informieren.
- Suchmaschinenoptimierung: Website und Google Unternehmensprofil für Google und Kunden optimieren, sodass mögliche Kunden (oder Patienten) dich automatisch über die Google-Suche finden.
Einen Leitfaden wie das mit der Suchmaschinenoptimierung (SEO) funktioniert liest du hier: SEO für Tierberufe.
FAQ
Darf ich Anzeigen schalten?
Ja, dies ist erlaubt, jedoch darf die Werbung keine medizinischen Wunder versprechen. Du musst bei deinen Aussagen immer sachlich bleiben.
Was passiert, wenn ich gegen Werbeverbote verstoße?
Mitbewerber können dich abmahnen. Es entstehen Bußgelder bis zu 50.000 €.
Quellen:
u. a.: Bundestierärztekammer | IT-Recht-Kanzlei